ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa.Vitalij Tscheter, Schwalbenweg 37, 94437 Mamming, nachfolgend 3D-Vision Studio genannt,  sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, zwischen 3D-Vision Studio und deren Auftraggebern bzw. Lieferanten.
Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Firma 3D-Vision Studio hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Firma 3D-Vision Studio in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ihre Leistung erbringt.
3D-Vision Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Die Firma 3D-Vision Studio verpflichtet sich, dem Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruches hinzuweisen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der 3D-Vision Studio im Rahmen ihres Internetauftrittes sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Das 3D-Vision Studio ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen. Diese Auftragsbestätigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und wird per E-Mail, per Post oder per Telefax zugesandt genauso ersetzt eine Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder der offensichtliche Projektbeginn die Auftragsbestätigung.

Angestellte oder nur kurzfristig Beschäftigte sind nicht befugt verbindliche mündliche Erklärungen abzugeben.

Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Auftrages muss 3D-Vision Studio nicht akzeptieren. 3D-Vision Studio ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder dem Vertrag mit dessen Anlagen.

3D-Vision Studio erbringt Dienstleistungen im Bereich Visualisierung und Animation, insbesondere die grafische oder animierte Darstellung von Gegenständen aller Art oder deren Handhabung. Die Darstellung erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten technischen Informationen. Im Vordergrund steht hier der Gesamteindruck des Gewerks.

Die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen ist grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. 3D-Vision Studio überprüft nicht die technische Machbarkeit eines Gewerkes oder ob dieses den Regeln der Technik entspricht.

Grundsätzlich ist die Erbringung der vereinbarten Leistung Grundlage aller Aufträge und nicht ein bestimmter Erfolg.

3D-Vision Studio ist berechtigt, sich für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlicher Erfüllungsgehilfen zu bedienen. In diesem Falle werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

Wird die Durchführung des Auftrages durch den Auftraggeber verzögert oder behindert, insbesondere durch das nicht rechtzeitige Zurverfügungstellen der erforderlichen Informationen, kann 3D-Vision Studio eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder vom Auftrag zurücktreten. In diesem Falle ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu leisten.

3. Preise

Soweit nicht anders angegeben, sind die in der Auftragsbestätigung der 3D-Vision Studio genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich.

Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen können zu seinen Lasten gehen.

4. Leistungen

Die Leistung der Firma 3D-Vision Studio besteht in der Veranschauung von Gebäuden, Inneneinrichtung sowie Produkte anhand von Zeichnungen, Plänen, usw. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um maßstabsgetreue oder konstruktiven Zwecken dienende Darstellungen handelt. Durch diese Darstellungen soll ein Eindruck des Objektes erhalten werden. Zur besseren Veranschauung sind gewisse künstlerische Freiheiten bei der Darstellung des Objektes nicht zu beanstanden.

Die Firma 3D-Vision Studio wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag – vollständig oder zum Teil- durch Dritte ausführen lassen. Soweit der Auftraggeber keine gegenteilige schriftliche Anordnung trifft, ist die Firma 3D-Vision Studio hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

Die Firma 3D-Vision Studio setzt vorhandene digitale Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder in nicht digitaler Form vorliegen, können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für das Übertragen, Scannen oder einarbeiten der Pläne und Informationen entstehen.

Geringe Änderungswünsche sind im Preis mit enthalten. Allerdings können erhebliche und verspätete Änderungswünsche zu einer zusätzlichen Vergütung führen. Die Firma 3D-Vision Studio wird dieses dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzeigen und den Mehraufwand begründen.

Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, welche zur Visualisierung notwendig sind (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Verletzung dieser vorgenannten Obliegenheit hat der Auftragnehmer nicht zu verantworten und haftet für diese nicht.

Die geschuldete Leistung gilt mit der Übergabe an den Auftraggeber als erbracht.

Die Übergabe erfolgt in der Form, in der sie im Angebot oder Vertrag beschrieben wurde. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in digitaler Form erhält der Auftraggeber diese per Email im PDF oder JPG Format. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in Druckform werden diese per Post an den Auftraggeber verschickt.

Subjektive oder gestalterische Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen. Im Rahmen der Auftragsdurchführung besteht grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit.

3D-Vision Studio ist nicht verpflichtet, Daten oder sonstige Projektunterlagen über den Auftragszeitraum hinaus aufzubewahren.

5. Gewährleistung

Die Firma 3D-Vision Studio verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erstellung des Werkes gemäß der Dokumentation. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des Werkes sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen und auftretende Mängel unverzüglich spätestens 7 Tage ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen und der 3D-Vision Studio eine Behebung zu ermöglichen. Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der Firma 3D-Vision Studio entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Interessen des Auftraggebers werden bei dieser Auswahl angemessen berücksichtigt.

Schlägt die Nacherfüllung bei 2 Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Für unerhebliche Abweichungen bestehen keine Gewährleitungsansprüche. Ansprüche wegen Gewährleistung bestehen auch nicht, wenn Anweisungen der Firma 3D-Vision Studio nicht befolgt werden oder eigenständig Veränderungen durch den Auftraggeber an dem Werk vorgenommen werden.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht. Die Haftung ist im Fall der leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischer Weise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

Für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer verursacht wurden, übernimmt 3D-Vision Studio keine Haftung. Dies gilt sowohl dem Auftraggeber gegenüber als auch gegenüber Dritten. Ein Schadensersatz, der über die vereinbarte oder vertraglich festgelegte Vergütung hinaus geht, ist ausgeschlossen.

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet das 3D-Vision Studio insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene gegangen Daten mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber muss die Zugangsvoraussetzungen zur Nutzung der Visualisierung selbst schaffen.

Werden von 3D-Vision Studio Fremdleistungen zur Durchführung des Auftrages in Auftrag gegeben, so sind diejenigen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von 3D-Vision Studio. 3D-Vision Studio haftet nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.

Für die vom Auftraggeber überlassenen oder übermittelten Unterlagen oder deren Inhalte haftet 3D-Vision Studio nicht, insbesondere ist 3D-Vision Studio nicht verpflichtet, Rechtsansprüche Dritter zu prüfen, vielmehr verpflichtet sich der Auftraggeber, nur Unterlagen zu übermitteln, zu deren Weitergabe er berechtigt ist und die Dritte nicht in ihren Rechten verletzen.

Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, was mit der Visualisierung gemacht wird, Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Visualisierung eines Planes nicht zu konstruktiven Zwecken benutzt werden kann, da es sich um eine zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten handelt. Insbesondere ersetzen die Berechnung der Flächen und die Darstellung in der Draufsicht keinesfalls einen Architekten oder eine Geometrieberechnung. Der Auftraggeber behält die Haftung für sein Projekt. Die Pläne und Panoramen bei einer virtuellen Darstellung können nicht für ein Wertgutachten genutzt werden. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Hinweise die Visualisierung nutzen und hieraus Schäden und Folgeschäden entstehen, haftet die Firma 3D-Vision Studio nicht.

Für den Fall, dass eine vereinbarte Frist aufgrund eines Änderungswunsches des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann, ist der Auftragnehmer von einer möglicherweise hieraus folgenden Haftung frei.

7. Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung für die erbrachte Leistung richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien (Angebot, Auftragsbestätigung) und ist fällig, sobald die Übergabe an den Auftraggeber in der Form, in der sie im Angebot oder Vertrag beschrieben wurde, erfolgt ist. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständig erfolgter Zahlung der Vergütung.

Werden Teilleistungen erbracht, so sind jeweils Teilvergütungen in der Höhe der erbrachten Teilleistungen fällig.

3D-Vision Studio ist jederzeit berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen Teilzahlungen oder entsprechende Sicherheiten vom Auftraggeber zu verlangen, sowie Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. Die Firma 3D-Vision Studio behält sich vor, einen Vorschuss nach zustande kommen des Vertrages in Höhe von 50 % des Gesamtpreises einzufordern.

Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht in der Weise nachkommen, dass der Auftrag abgewickelt werden kann, so ist die Gesamtauftragssumme abzüglich evtl. eingesparter Fremdleistungen fällig, auch wenn die vereinbarte Leistung von 3D-Vision Studio nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist. Seiner Mitwirkungspflicht ist der Auftraggeber insbesondere dann nicht nachgekommen, wenn er die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen nicht oder nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stellt. 3D-Vision Studio ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen eingeräumten Frist zur Beibringung der Informationen durch den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. eingesparter Fremdleistungen in Rechnung zu stellen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist 3D-Vision Studio berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen i.H. von 5% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Weiterhin ist 3D-Vision Studio berechtigt, die fälligen Zahlungen für den Auftraggeber kostenpflichtig rechtlich einzufordern.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist 3D-Vision Studio ebenfalls berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder jede weitere Leistung einzustellen. Für Folgeschäden übernimmt 3D-Vision Studio keine Haftung.

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Dies gilt auch für Abschlagsrechnungen.

Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch Überweisung.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

3D-Vision Studio räumt dem Auftraggeber für die erbrachten Leistungen lediglich Nutzungsrechte ein. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3D-Vision Studio ist nicht verpflichtet, 3D-Modelldaten an den Auftraggeber herauszugeben. Hat 3D-Vision Studio die erstellten Arbeiten in digitaler Form an den Auftraggeber übergeben, so dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 3D-Vision Studio verändert werden.

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.

Der Auftraggeber stellt die Firma 3D-Vision Studio von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

9. Einräumung von Rechten

Das 3D-Vision Studio ist berechtigt, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen Arbeit zu erstellen und zu archivieren.

Die Firma 3D-Vision Studio behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte überwiegende Interessen diesem entgegenstehen.

10. Datenschutz

Das 3D-Vision Studio ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern und an mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

11. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.Mamming, 01.05.2018